Isenbügel-Talk: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Referentin: Vanessa Menne, Richterin am Amtsgericht mit langjähriger Tätigkeit in der Betreuungsabteilung
Auch wenn wir es gerne verdrängen: Jeder von uns kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in eine Lage geraten, in der er wichtige Angelegenheiten nicht mehr selber regeln kann. Hier bekommen Sie Informationen, wie für diesen Fall Vorsorge getroffen werden kann.
So kann durch die Erteilung einer Vorsorgevollmacht ein gerichtliches Betreuungsverfahren (meist) vermieden werden. Eine Patientenverfügung kann sicherstellen, dass die eigenen Wünsche hinsichtlich der medizinischen Versorgung auch dann berücksichtigt werden, wenn man selber nicht mehr in der Lage ist Entscheidungen zu treffen.
Wir freuen uns auf zahlreiche Teilnehmer
Ihr Vorstand des Bürgervereins Isenbügel